Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Becc’s Tierwelt“ (nachfolgend „Betreuungsperson“) und dem Tierhalter.
Die Betreuung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie des individuell abgeschlossenen Betreuungsvertrages einschließlich aller Anhänge (insbesondere Tierdatenblatt).
§ 2 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Betreuungsvertrag sowie den Angaben im Tierdatenblatt.
Die Betreuung erfolgt art- und verhaltensgerecht unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Tierhalters
(1) Der Tierhalter verpflichtet sich, alle relevanten Informationen über das Tier vollständig und wahrheitsgemäß im Tierdatenblatt anzugeben, insbesondere zu:
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Gesundheitszustand
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Verhalten
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Fütterung
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Medikation
(2) Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Tierhalter versichert, dass:
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das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist
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ein gültiger Impfschutz besteht (sofern erforderlich)
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bei Hunden eine gültige Haftpflichtversicherung besteht
Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
(4) Der Tierhalter verpflichtet sich, eine Notfallkontaktperson bekanntzugeben.
(5) Der Tierhalter bestätigt, dass das Tier gechipt und registriert ist.
§ 4 Haftung
(1) Die Betreuungsperson haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse wird ausgeschlossen, insbesondere bei:
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Erkrankung
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Verletzung
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Entlaufen des Tieres trotz ordnungsgemäßer Betreuung
(3) Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet ausschließlich der Tierhalter.
(4) Dies gilt insbesondere auch für Schäden gegenüber Dritten.
§ 5 Tierarzt und Notfälle
(1) Die Betreuungsperson ist berechtigt, im Notfall eigenständig einen Tierarzt aufzusuchen.
(2) Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass:
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die Behandlung im Namen und auf Rechnung des Tierhalters erfolgt
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sämtliche Kosten vom Tierhalter getragen werden
(3) Eine Haftung für den Ausgang einer tierärztlichen Behandlung wird nicht übernommen.
(4) Im Todesfall wird das Tier beim Tierarzt verwahrt, bis der Tierhalter über das weitere Vorgehen entscheidet. Die Kosten trägt der Tierhalter.
§ 6 Ende der Betreuung / Verlängerung / Nichterreichbarkeit
Der Tierhalter verpflichtet sich, die Betreuungsperson unverzüglich über seine Rückkehr und die Wiederübernahme der Tierbetreuung zu informieren. Ist der Tierhalter nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht erreichbar und das Tier weiterhin versorgungsbedürftig, ist die Betreuungsperson berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Betreuung fortzuführen.
Die zusätzliche Betreuung wird gesondert in Rechnung gestellt.
Ist kein Kontakt möglich und das Tierwohl gefährdet, dürfen notwendige Maßnahmen auf Kosten des Tierhalters ergriffen werden.
§ 7 Verbrauchsmaterial
Futter und sonstige Verbrauchsmaterialien sind vom Tierhalter in ausreichender Menge bereitzustellen.
Andernfalls werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Bei längeren Betreuungszeiträumen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
§ 9 Stornobedingungen
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bis 8 Tage vor Beginn: kostenlos
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7 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten
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1 Tag vor Beginn: 100 % der Kosten
Bei vorzeitiger Beendigung wird der vereinbarte Gesamtzeitraum verrechnet.
§ 10 Schlüssel und Zugang
Die Betreuungsperson verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit übergebenen Schlüsseln.
Eine Haftung für Verlust besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Datenschutz
Der Tierhalter erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung einverstanden.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Tierarzt).
§ 12 Vertraulichkeit
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln – auch über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Sicherheitsmaßnahmen
Die Betreuungsperson ist berechtigt, bei Gefahr (z. B. Einbruch, Brand, Rohrbruch) geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Handwerker).
Die Kosten trägt der Tierhalter.
§ 14 Videoüberwachung
Der Tierhalter ist verpflichtet, die Betreuungsperson über vorhandene Kameras in der Wohnung zu informieren.
§ 15 Nichtdurchführbarkeit
Kann ein Auftrag aus Gründen, die die Betreuungsperson nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
